Jugendschutz

Jugendschutz - Ü18

Du fragst dich bestimmt "Andere LANs regeln die U18 Frage mit einer Vollmacht der Eltern. Warum macht ihr das nicht?
Eine Vollmacht der Eltern kann uns nicht von der Pflicht entbinden euch von Indizierten oder nicht freigegebenen Medien fern zu halten. Da wir keine räumliche Trennung bieten können ist eine Teilnahme an der LAN trotz Vollmacht ausgeschlossen.

Was sind die rechtlichen Folgen wenn es Probleme mit U18 Gästen gibt?
Bei Nichtbeachtung der von Gesetzgeber vorgeschriebenen Jugendschutzauflagen drohen hohe Strafen. Die Strafen werden je nach Lage festgelegt, reichen aber von einer Geldstraffe von 1000 Euro bis hin zu einem Freiheitsentzug von 5 Jahren.

Wir weisen hiermit daraufhin, dass wir am Einlass Ausweiskontrollen durchführen werden. Gäste, die ihre Volljährigkeit nicht belegen können, werden am Einlass abgewiesen. Diese Regelung gilt auch für Besucher ohne PC. Denkt also bitte an einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein), auch wenn ihr schon älter ausseht. Einverständniserklärungen eurer Eltern sind leider nicht ausreichend. Das braucht ihr am Einlass.

Volljährigkeit
  • gültigen Personalausweis oder Führerschein
Hiermit habt ihr keine Chance
  • keinen gültigen Ausweis
  • keine Volljährigkeit
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Erziehungsberechtigten/Ur-Oma/Enkel/Papst der eure Volljährigkeit bestätigt
Wir danken für euer Verständnis!