Jugendschutz
Jugendschutz - Ü18
Hier eine kleine Erklärung:
LAN ab 18? JA, ab 18!
Wir von LAN Berlin haben uns lange mit der rechtlichen Situation auseinander gesetzt und uns entschieden die LANs mit einer Altersgrenze von 18 Jahren zu veranstalten. Dadurch können wir die gesamten vielfältigen Möglichkeiten einer LAN-Party anbieten, ohne Einschränkungen.
Eine LAN für unter 18 Jährige zugänglich zu machen ist ein großer Aufwand, der zwangsläufig zu Einschränkungen im Angebot der LAN führt.
Durch die neuen Jugendschutzgesetze wurde die rechtliche Lage noch einmal verschärft.
Das bedeutet entweder das wir unseren ü18 Gästen verbieten müssten ü18
Spiele zu spielen, oder eine separate Räumlichkeit anbieten müssten wo alle 18 jährigen hinein kommen.
Die Palette der auf einer LAN erlaubten Spiele auf Spiele mit
Altersfreigabe zu beschränken lehnen wir ab, da wir uns nicht das Recht rausnehmen wollen volljährigen Spielern vorzuschreiben was sie Spielen dürfen und was nicht. Des
weitern müssten wir dafür alle Spiele und deren Altersfreigabe kennen, was bei einem so großen Angebot, das es in der Spieleindustrie gibt, nur schwer möglich ist. Eine
Auftrennung der LAN in zwei von einander völlig unabhängige Bereiche ist uns in der Regel nicht möglich.
Beide Möglichkeiten setzen massive Kontrollen voraus. Es muss von den
Veranstaltern sichergestellt werden, dass niemand aus dem Bereich der unter 18 jährigen in den Bereich der über 18 jährigen gelangt, sowie das niemand der unter 18 jährigen ein Spiel spielt,
dass erst ab 18 Jahren freigegeben ist.
Da es für uns wichtig ist, dass eine LAN-Party nicht nur immer eine Veranstaltung zum vernetzten der Computer ist, sondern auch eine wirklich Party
wollen wir uns nicht solche Kontrollzwänge auferlegen durch die eine solche Stimmung vernichtet werden würde.
Du fragst dich bestimmt "Andere LANs regeln die U18 Frage mit einer Vollmacht der Eltern. Warum macht ihr das nicht?
Eine Vollmacht der Eltern kann uns nicht von der Pflicht entbinden euch von Indizierten oder nicht freigegebenen Medien fern zu halten. Da wir keine
räumliche Trennung bieten können ist eine Teilnahme an der LAN trotz Vollmacht ausgeschlossen.
Was sind die rechtlichen Folgen wenn es Probleme mit U18 Gästen gibt?
Bei Nichtbeachtung der von Gesetzgeber vorgeschriebenen Jugendschutzauflagen drohen hohe Strafen. Die Strafen werden je nach Lage festgelegt, reichen aber von einer Geldstraffe von 1000 Euro bis hin zu einem Freiheitsentzug von 5 Jahren.
Wir weisen hiermit daraufhin, dass wir am Einlass Ausweiskontrollen durchführen werden. Gäste, die ihre Volljährigkeit nicht belegen können, werden am Einlass abgewiesen. Diese Regelung gilt auch für Besucher ohne PC. Denkt also bitte an einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein), auch wenn ihr schon älter ausseht. Einverständniserklärungen eurer Eltern sind leider nicht ausreichend. Das braucht ihr am Einlass.
Volljährigkeit- gültigen Personalausweis oder Führerschein
- keinen gültigen Ausweis
- keine Volljährigkeit
- Einverständniserklärung der Eltern
- Erziehungsberechtigten/Ur-Oma/Enkel/Papst der eure Volljährigkeit bestätigt